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Blauer Engel

Ein Gremium beschickt von: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt, von Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern verfasst die Richtlinien für die Vergabe des Umweltzeichens.

Durch die Zusammensetzung des Gremiums ist eine gewisse Praxisnähe aber auch ein Naheverhältnis zur Industrie gegeben.

Im Vergleich zu den beiden in anderen hier beschriebenen Labels liegt es hinsichtlich der Strenge der Kriterien in der Mitte.

Am Beispiel der Kriterien für Dämmstoffe aus fossilen Rohstoffen zeigt sich das wie folgt:

es gilt

  • ein Verbot von teil- oder vollhalogenierten Kohlenwasserstoffverbindungen als Treibmittel
  • ein Verbot von halogenierten organischen Verbindungen als Flammschutzmittel
  • Verbot von Weichmachern (Phtalate)
  • ein Verbot von giftigen, krebserzeugenden, erbgutschädigenden, fortpflanzungs-gefährdenden oder umweltgefährdenden Stoffen
  • ein Verbot von Bioziden
  • eine Begrenzung der Emission von VOC an die Innenraumluft

Weiters werden bestimmte Kriterien hinsichtlich Deklaration und Kenntlichmachung gefordert.

Sofern diese Kriterien erfüllt sind wird auch für Polystyrol- und Polyurethan-Produkte das Umweltzeichen vergeben.

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