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Glas- und Steinwolle

Mineralwolle-Dämmstoffe werden überwiegend aus mineralischen Rohstoffen hergestellt, die in Deutschland noch flächendeckend und ausreichend vorhanden sind. Die Gewinnung der mineralischen Rohstoffe erfolgt hauptsächlich im Tagebau. Damit verbunden sind Umweltbelastungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft.

Arbeitshygienische Risiken

Bei der Herstellung und Verarbeitung von KMF können lungengängige Fasern freigesetzt werden. Im Gegensatz zu Asbestfasern tritt bei künstlichen Mineralfasern keine Längsspaltung der Fasern auf, Brüche erfolgen nur quer zur Längsachse.

Umgang mit künstlichen Mineralfasern nach derzeitiger Gesetzeslage 

Verwendung von neuen Produkten mit einem KI >= 40 oder einer Faserhalbwertszeit <= 40 Tage

TRGS 500 Schutzmaßnahmen:

Für den Umgang sind die Arbeitsschutzmaßnahmen TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" zu beachten. Durch gröbere Fasern bzw. Faserbruchstücke kann es zu mechanischer Einwirkung (Jucken) auf die Haut, die oberen Atemwege und die Augen kommen.

Arbeitsplatzgrenzwert AGW (früher MAK-Wert):

Allgemeiner Staub-Grenzwert
A-Staub:    3 mg/m³ (alveolengängige Fraktion, früher: Feinstaub)
E-Staub: 10 mg/m³ (einatembare Fraktion, früher: Gesamtstaub)

Stoff-/Produktgruppen GISBAU:


Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube frei von Krebsverdacht)

Voraussetzungen sind bei Produkten mit dem
RAL-Gütezeichen
RAL-GZ 388 erfüllt

 Verwendung von neuen Produkten mit einem KI < 40 oder einer
Faserhalbwertszeit > 40 Tage
Nicht mehr zulässig seit Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung! 

Verwendung von Produkten unbekannter Einstufung
Nicht mehr zulässig seit Inkrafttreten der KMF-Verbotsverordnung! 

Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Montage / Demontage = zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521

TRGS 521,
4 Schutzmaßnahmen
Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten:

Beim Umgang mit eingebauten Mineralwolle-Produkten liegen i.d.R. keine Unterlagen darüber vor, wie die Produkte einzustufen sind und welche Faserkonzentrationen dabei auftreten werden. Ist die Einstufung nicht bekannt, ist von kanzerogenen Faserstäuben der Kategorie K2 auszugehen.
Bei zerstörungsfreiem Ausbau gilt Abschnitt 4 der TRGS 521 mit der Auflistung von Tätigkeiten, zugeordneten Expositionskategorien 1 - 3 und Arbeitsschutzmaßnahmen.

Stoff-/ Produktgruppen GISBAU :

Mineralwolle-Dämmstoffe (Faserstäube krebserzeugend)

 Umgang mit  eingebauten Mineralwolle-Produkten:
Abbruch = nicht zerstörungsfreier Ausbau nach TRGS 521 

Der nicht zerstörungsfreie Ausbau widerspricht dem allgemeinen Minimierungsgebot der GefstoffV, weshalb entsprechende Arbeiten auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben müssen und vorrangig die Demontage der faserhaltigen Produkte geprüft werden muss.

Abb. 42: baubiologisch relevante Kenndaten über Glas- und Steinwolle | Quelle: „wecobis“

Zusammengefasst ergibt sich daraus für Glas- und Steinwolle folgende baubiologische Bewertung:

  • Eingriffe in die Landschaft bei der Rohstoffgewinnung
  • bei der Herstellung und Verarbeitung von KMF können lungengängige Fasern freigesetzt werden
  • beim Ausbau ist von kanzerogenen Faserstäuben auszugehen